wie wird man pflichtverteidiger
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Wie wird man Pflichtverteidiger: Voraussetzungen & Wege

Sie interessieren sich dafür, wie man ein Pflichtverteidiger wird? Oder was genau eine notwendige Verteidigung bedeutet? Entdecken Sie in diesem Artikel die Voraussetzungen und Wege, um ein Pflichtverteidiger zu werden und erfahren Sie mehr über die Pflichtverteidigung im deutschen Strafprozess.

Wichtige Erkenntnisse:

  • Ein Pflichtverteidiger wird im deutschen Strafprozess in Fällen einer „notwendigen Verteidigung“ beigeordnet.
  • Die Voraussetzungen für eine notwendige Verteidigung sind in § 140 StPO festgelegt und umfassen verschiedene Situationen.
  • Die Vergütung eines Pflichtverteidigers erfolgt aus der Staatskasse.
  • Jeder angeklagte Mensch hat das Recht auf einen Pflichtverteidiger, unabhängig von den finanziellen Mitteln.
  • In bestimmten Fällen kann das Gericht zusätzlich einen Sicherungsverteidiger bestellen.

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Wer kann Anspruch auf einen Pflichtverteidiger haben?

Jeder angeklagte Mensch hat das Recht auf einen Pflichtverteidiger, sofern die Voraussetzungen der notwendigen Verteidigung vorliegen. Der Anspruch auf einen Pflichtverteidiger besteht unabhängig von den finanziellen Mitteln des Angeklagten. Eine notwendige Verteidigung liegt vor, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind, wie zum Beispiel schwere Vergehen, Berufsverbot, Untersuchungshaft oder eingeschränkte Verteidigungsfähigkeit. Auch im Jugendstrafrecht kann ein Pflichtverteidiger vonnöten sein, zum Beispiel wenn der Erziehungsberechtigte seine Rechte verloren hat oder eine Unterbringung in einer Anstalt erwogen wird. Der Anspruch auf einen Pflichtverteidiger besteht unabhängig von den finanziellen Mitteln des Angeklagten.

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Weitere Informationen

Ein Pflichtverteidiger ist ein wesentlicher Bestandteil des deutschen Strafprozesses und gewährleistet eine effektive Verteidigung, auch für Menschen, die sich keinen eigenen Anwalt leisten können. Durch den Anspruch auf einen Pflichtverteidiger wird das verfassungsmäßige Recht auf ein faires Verfahren sichergestellt, unabhängig von der finanziellen Situation des Beschuldigten.

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Für weitere Informationen zu den Voraussetzungen und Wegen zur Bestellung eines Pflichtverteidigers lesen Sie unseren Artikel „Pflichtverteidiger werden: Voraussetzungen & Wege“.

Zusätzlicher Pflichtverteidiger als Sicherungsverteidiger

In Fällen der notwendigen Verteidigung kann das Gericht auch einen zusätzlichen Pflichtverteidiger, den sogenannten Sicherungsverteidiger, bestellen. Dieser spezielle Verteidiger übernimmt eine wichtige Rolle bei umfangreichen und/oder schwierigen Strafverfahren.

Der Sicherungsverteidiger wird bestellt, um die zügige Durchführung des Strafverfahrens sicherzustellen. Das ist vor allem dann von Bedeutung, wenn es sich um umfangreiche Verfahren handelt, die viele Hauptverhandlungstermine erfordern. Durch die Bestellung eines zusätzlichen Pflichtverteidigers können Terminüberschneidungen des bisherigen Verteidigers vermieden werden.

Auch in schwierigen Sach- oder Rechtslagen kann die Bestellung eines zusätzlichen Pflichtverteidigers erforderlich sein. Dies gewährleistet eine umfassende und kompetente Verteidigung, selbst bei komplexen strafrechtlichen Sachverhalten.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Bestellung eines zusätzlichen Pflichtverteidigers aufgehoben werden kann, wenn die ursprünglichen Voraussetzungen nicht mehr vorliegen oder sich die Umstände ändern.

FAQ

Wie wird man Pflichtverteidiger?

Ein Pflichtverteidiger wird im deutschen Strafprozess in Fällen einer „notwendigen Verteidigung“ beigeordnet, wenn der Beschuldigte noch keinen selbstgewählten Verteidiger hat. Die genauen Voraussetzungen für eine notwendige Verteidigung sind in § 140 StPO festgelegt und umfassen Situationen wie eine Hauptverhandlung vor dem OLG oder LG, Vorwurf eines Verbrechens, drohendes Berufsverbot, Untersuchungshaft oder einstweilige Unterbringung, längere Inhaftierung, Sicherungsverfahren, Ausschluss des bisherigen Verteidigers, Zuordnung eines Anwalts für den Verletzten und spezielle Situationen im Jugendstrafrecht. Ein Pflichtverteidiger wird von Amts wegen bestellt und kann auch im Ermittlungsverfahren beizuordnet werden. Die Vergütung des Pflichtverteidigers erfolgt aus der Staatskasse.

Wer kann Anspruch auf einen Pflichtverteidiger haben?

Jeder angeklagte Mensch hat das Recht auf einen Pflichtverteidiger, sofern die Voraussetzungen der notwendigen Verteidigung vorliegen. Der Anspruch auf einen Pflichtverteidiger besteht unabhängig von den finanziellen Mitteln des Angeklagten. Eine notwendige Verteidigung liegt vor, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind, z.B. bei schweren Vergehen, Berufsverbot, Untersuchungshaft oder eingeschränkter Verteidigungsfähigkeit. Auch im Jugendstrafrecht kann ein Pflichtverteidiger vonnöten sein, z.B. wenn der Erziehungsberechtigte seine Rechte verloren hat oder eine Unterbringung in einer Anstalt erwogen wird.

Was ist ein zusätzlicher Pflichtverteidiger oder Sicherungsverteidiger?

Bei umfangreichen und/oder schwierigen Strafverfahren kann das Gericht auch einen zusätzlichen Pflichtverteidiger, den sogenannten Sicherungsverteidiger, bestellen. Ein Sicherungsverteidiger wird bestellt, um die zügige Durchführung des Strafverfahrens sicherzustellen. Dies kann beispielsweise bei umfangreichen Verfahren mit vielen Hauptverhandlungsterminen notwendig sein, um Terminüberschneidungen des bisherigen Verteidigers zu vermeiden. Auch bei schwierigen Sach- oder Rechtslagen kann ein zusätzlicher Pflichtverteidiger angeordnet werden. Die Bestellung eines zusätzlichen Pflichtverteidigers kann aufgehoben werden, wenn die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen.

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Quellenverweise

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