wie wird man verwaltungsfachwirt
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Karrierepfad: Wie wird man Verwaltungsfachwirt?

Haben Sie sich jemals gefragt, wie man Verwaltungsfachwirt wird und welche Chancen dieser Beruf bietet? Vielleicht arbeiten Sie bereits in der öffentlichen Verwaltung und möchten Ihre Fähigkeiten erweitern? Oder Sie suchen nach einer neuen Herausforderung im gehobenen Dienst?

Die Fortbildung zur Verwaltungsfachwirtin bzw. zum Verwaltungsfachwirt bietet die Möglichkeit einer Höherqualifizierung, die einer Befähigung für die Funktionsebene des gehobenen Dienstes entspricht. Doch wie genau wird man Verwaltungsfachwirt und welche Voraussetzungen gilt es zu erfüllen?

Dieser Artikel gibt Ihnen einen Einblick in den Karrierepfad zum Verwaltungsfachwirt, die erforderlichen Voraussetzungen sowie die Inhalte und den Ablauf der Fortbildung. Erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um Ihren beruflichen Aufstieg in der öffentlichen Verwaltung voranzutreiben.

Schlüsselerkenntnisse:

  • Die Fortbildung zum Verwaltungsfachwirt ermöglicht eine Höherqualifizierung im gehobenen Dienst der öffentlichen Verwaltung.
  • Die Voraussetzungen für die Fortbildung sind abhängig vom Berufsabschluss und der Berufserfahrung in der öffentlichen Verwaltung.
  • Diese Fortbildung umfasst verschiedene Inhalte aus den Bereichen Recht, Verwaltung, Finanzwesen, Volkswirtschaftslehre und Kommunikation.
  • Die genaue Dauer und der Ablauf der Fortbildung können je nach Bildungsträger variieren.
  • Der erfolgreiche Abschluss der Fortbildung zum Verwaltungsfachwirt eröffnet verbesserte Karrierechancen in der öffentlichen Verwaltung.

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Voraussetzungen für die Fortbildung zum Verwaltungsfachwirt

Um die Fortbildung zum Verwaltungsfachwirt absolvieren zu können, gibt es verschiedene Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen. Die genauen Anforderungen hängen von der jeweiligen Bildungseinrichtung und dem Bundesland ab. Im Allgemeinen gelten jedoch folgende Kriterien:

  1. Man muss entweder Verwaltungsfachangestellter oder Fachangestellter für Bürokommunikation sein und mindestens drei Jahre Berufserfahrung in der öffentlichen Verwaltung nach der Abschlussprüfung haben.
  2. Alternativ ist es auch möglich, einen anderen Verwaltungsberuf des öffentlichen Dienstes mit mindestens drei Jahren Berufserfahrung nach der Abschlussprüfung zu haben.
  3. Diejenigen, die die Angestelltenprüfung I bestanden haben, müssen mindestens sechs Jahre Berufserfahrung in der (Büro-)Sachbearbeitung in der öffentlichen Verwaltung nach dem Berufsbild der Verwaltungsfachangestellten oder Fachangestellten für Bürokommunikation nachweisen.
  4. Selbst Beschäftigte ohne einschlägige Berufsausbildung können die Fortbildung zum Verwaltungsfachwirt wahrnehmen, wenn sie mindestens sechs Jahre Berufserfahrung in der (Büro-)Sachbearbeitung nachweisen können und Kenntnisse und Fertigkeiten erworben haben, die einer einschlägigen Vorbildung entsprechen.
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Vor der Meldung zum Auswahlverfahren werden die genannten Voraussetzungen überprüft, um sicherzustellen, dass die Teilnehmer die erforderlichen Qualifikationen mitbringen.

Inhalte und Ablauf der Fortbildung zum Verwaltungsfachwirt

Die Fortbildung zum Verwaltungsfachwirt bietet den Teilnehmern eine umfangreiche Ausbildung mit verschiedenen Inhalten aus den Bereichen Recht, Verwaltung, Finanzwesen, Volkswirtschaftslehre, Baurecht, Sozialrecht und Kommunikation. Während der Fortbildung werden die Teilnehmer in verschiedenen Bereichen geschult, darunter Rechtsanwendung, Staats- und Verfassungsrecht, Kommunalrecht, Datenschutzrecht, Bürgerliches Recht, öffentliches Dienstrecht, öffentliches Finanzwesen, Volkswirtschaftslehre, öffentliches Baurecht, Polizei- und Gewerberecht sowie Sozialrecht.

Zusätzlich werden auch Kenntnisse in Bereichen wie Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling, Kommunikation und Mitarbeiterführung vermittelt. Diese Inhalte sind wichtig, um die Teilnehmer auf die vielfältigen Aufgaben des gehobenen Verwaltungsdienstes vorzubereiten.

Die Fortbildung zum Verwaltungsfachwirt baut auf einem bereits vorhandenen Berufsabschluss auf. Dabei kann es sich um eine Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten oder Fachangestellten für Bürokommunikation handeln. Der genaue Ablauf und die Dauer der Fortbildung können je nach Bildungsträger variieren, doch in der Regel erstreckt sich die Fortbildung über einen Zeitraum von mehreren Monaten bis hin zu zwei Jahren.

Die Inhalte und der Ablauf der Fortbildung zum Verwaltungsfachwirt wurden entwickelt, um den Teilnehmern das notwendige Wissen und die Fähigkeiten zu vermitteln, um erfolgreich in Positionen des gehobenen Verwaltungsdienstes tätig zu sein.

Ein visuelles Beispiel für die Inhalte der Fortbildung zum Verwaltungsfachwirt:

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Mehr Informationen

Fazit

Die Fortbildung zum Verwaltungsfachwirt bietet Beschäftigten in der öffentlichen Verwaltung die Möglichkeit einer Höherqualifizierung und ermöglicht den Zugang zu höherwertigen Aufgaben der gehobenen Funktionsebene. Für eine erfolgreiche Teilnahme müssen die interessierten Personen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wie eine entsprechende Berufsausbildung und Berufserfahrung.

Während der Fortbildung werden verschiedene Inhalte aus den Bereichen Recht, Verwaltung, Finanzwesen, Volkswirtschaftslehre und Kommunikation vermittelt. Der genaue Ablauf und die Dauer der Fortbildung können je nach Bildungsträger variieren.

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Nach erfolgreichem Abschluss der Fortbildung erhalten die Teilnehmer den Titel Verwaltungsfachwirt und eröffnen sich dadurch verbesserte Karrierechancen in der öffentlichen Verwaltung. Die Fortbildung stellt somit eine wertvolle Investition in die berufliche Zukunft dar und eröffnet Karrieremöglichkeiten im Bereich des gehobenen Dienstes.

FAQ

Wie wird man Verwaltungsfachwirt?

Um die Fortbildung zum Verwaltungsfachwirt absolvieren zu können, muss man entweder Verwaltungsfachangestellter oder Fachangestellter für Bürokommunikation sein und mindestens drei Jahre Berufserfahrung in der öffentlichen Verwaltung nach der Abschlussprüfung haben. Alternativ kann man auch einen anderen Verwaltungsberuf des öffentlichen Dienstes mit mindestens drei Jahren Berufserfahrung nach der Abschlussprüfung haben. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, die Fortbildung zum Verwaltungsfachwirt anzustreben, wenn man die Angestelltenprüfung I bestanden hat und mindestens sechs Jahre Berufserfahrung in der (Büro-)Sachbearbeitung in der öffentlichen Verwaltung nach dem Berufsbild der Verwaltungsfachangestellten oder Fachangestellten für Bürokommunikation hat. Auch Beschäftigte ohne einschlägige Berufsausbildung können die Fortbildung wahrnehmen, wenn sie mindestens sechs Jahre Berufserfahrung in der (Büro-)Sachbearbeitung nach dem Berufsbild von Verwaltungsfachangestellten oder Fachangestellten für Bürokommunikation haben und nachweisen können, dass sie Kenntnisse und Fertigkeiten erworben haben, die einer einschlägigen Vorbildung entsprechen. Vor der Meldung zum Auswahlverfahren werden die genannten Voraussetzungen überprüft.

Welche Voraussetzungen gibt es für die Fortbildung zum Verwaltungsfachwirt?

Die Fortbildung zur Verwaltungsfachwirtin bzw. zum Verwaltungsfachwirt ist für Verwaltungsfachangestellte und Fachangestellte für Bürokommunikation mit mindestens dreijähriger Berufspraxis nach der Abschlussprüfung in der öffentlichen Verwaltung, Beschäftigte mit einem anderen Verwaltungsberuf des öffentlichen Dienstes mit mindestens dreijähriger Berufspraxis nach der Abschlussprüfung in der öffentlichen Verwaltung, Beschäftigte mit bestandener Angestelltenprüfung I mit mindestens sechsjähriger Berufspraxis in der öffentlichen Verwaltung in der (Büro-)Sachbearbeitung nach dem Berufsbild der Verwaltungsfachangestellten oder Fachangestellten für Bürokommunikation, und Beschäftigte ohne einschlägige Berufsausbildung mit mindestens sechsjähriger Berufspraxis in der öffentlichen Verwaltung in der (Büro-)Sachbearbeitung nach dem Berufsbild von Verwaltungsfachangestellten oder Fachangestellten für Bürokommunikation möglich.

Welche Inhalte werden in der Fortbildung zum Verwaltungsfachwirt behandelt?

Die Fortbildung zum Verwaltungsfachwirt umfasst verschiedene Inhalte aus den Bereichen Recht, Verwaltung, Finanzwesen, Volkswirtschaftslehre, Baurecht, Sozialrecht und Kommunikation. Die Teilnehmer werden in den Bereichen Rechtsanwendung, Staats- und Verfassungsrecht, Kommunalrecht, Datenschutzrecht, Bürgerliches Recht, öffentliches Dienstrecht, öffentliches Finanzwesen, Volkswirtschaftslehre, öffentliches Baurecht, Polizei- und Gewerberecht sowie Sozialrecht ausgebildet. Darüber hinaus werden auch Kenntnisse in Bereichen wie Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling, Kommunikation und Mitarbeiterführung vermittelt. Die genaue Dauer und der Ablauf der Fortbildung können je nach Bildungsträger variieren.

Was sind die Karrierechancen nach der Fortbildung zum Verwaltungsfachwirt?

Durch die erfolgreiche Absolvierung der Fortbildung zum Verwaltungsfachwirt erhalten die Teilnehmer den Titel Verwaltungsfachwirt und haben verbesserte Karrierechancen in der öffentlichen Verwaltung. Die Fortbildung bietet Beschäftigten die Möglichkeit einer Höherqualifizierung und ermöglicht den Zugang zu höherwertigen Aufgaben der gehobenen Funktionsebene.

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Quellenverweise

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