Wie wird man Notar? Voraussetzungen, Anwärterdienst und Anwaltsnotariat
Wie wird man Notar? Notar wird, wer beide juristischen Staatsexamen bestanden hat, persönlich geeignet ist und den Weg geht, der in der jeweiligen Region gilt. In den Ländern mit hauptberuflichem Notariat führt er über den Anwärterdienst als Notarassessor. In den Ländern mit Anwaltsnotariat braucht man mindestens fünf Jahre als Rechtsanwalt und die notarielle Fachprüfung. Das sagen die Bundesnotarkammer und die Bundesnotarordnung. Hier lesen Sie, wer wo welchen Weg geht und wo wir bewusst keine Zahlen nennen, weil sie nicht belegt sind.
Das Wichtigste in Kürze
- Sie brauchen beide juristischen Staatsexamen, also die Befähigung zum Richteramt, und müssen persönlich und fachlich für das Notaramt geeignet sein.
- Es gibt zwei Wege. Hauptberuflich gehen Sie über den Anwärterdienst, als Anwaltsnotar sind es fünf Jahre als Rechtsanwalt plus Fachprüfung.
- Welcher Weg gilt, hängt vom Bezirk ab. Die Bundesnotarkammer nennt die Länder für beide Formen.
- Der Anwärterdienst dauert laut Bundesnotarkammer drei Jahre, Notarassessoren erhalten Bezüge wie Richter auf Probe.
- Wer bei Ende der Bewerbungsfrist 60 ist, kann nicht mehr erstmals bestellt werden. Zahlen zum Notareinkommen nennen wir nicht, sie sind nicht belegt.
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Was macht ein Notar?
Notare üben ein Amt aus. Das Gesetz spricht von der notariellen Amtsausübung und vom notariellen Amt. Zu den Aufgaben gehören Beurkundungen, und die führen schon Notarassessoren im Anwärterdienst eigenverantwortlich durch, wie die Bundesnotarkammer schreibt. Wer Notar werden will, braucht deshalb nicht nur gute Noten, sondern auch die Eignung für dieses Amt.
17. Oktober 2026 16:50
Wie wird man Notar? Die Voraussetzungen
Die Antwort in einem Satz: Sie brauchen beide juristischen Staatsexamen, und danach hängt der Weg davon ab, wo Sie Notar werden wollen. Die Bundesnotarkammer nennt als Grundvoraussetzung die Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz, also den erfolgreichen Abschluss des ersten und zweiten juristischen Staatsexamens. Außerdem müssen Sie nach Persönlichkeit und Leistungen für das Notaramt geeignet sein.
Das steht auch im Gesetz. Nach § 5 der Bundesnotarordnung darf nur zum Notar bestellt werden, wer persönlich und fachlich geeignet ist. Persönlich ungeeignet ist zum Beispiel, wer sich im Vermögensverfall befindet. Und es gibt eine Altersgrenze: Wer bei Ende der Bewerbungsfrist das 60. Lebensjahr vollendet hat, kann nicht mehr erstmals bestellt werden.
16. Oktober 2026 23:06
Zwei Wege: hauptberuflich oder als Anwaltsnotar
In Deutschland gibt es zwei Formen des Notariats. Nach § 3 der Bundesnotarordnung werden Notare entweder zur hauptberuflichen Amtsausübung auf Lebenszeit bestellt oder, in bestimmten Gerichtsbezirken, als Anwaltsnotare neben dem Beruf des Rechtsanwalts. Welche Form gilt, hängt vom Bezirk ab.
Das hauptberufliche Notariat gibt es laut Bundesnotarkammer in Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, im Saarland, in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und in den rheinischen Teilen Nordrhein-Westfalens. Anwaltsnotare gibt es nach der Seite zum Anwaltsnotariat in Berlin, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und in den westfälischen Teilen Nordrhein-Westfalens.
Hauptberufliches Notariat: der Anwärterdienst
Wer hauptberuflich Notar werden will, geht über den Anwärterdienst als Notarassessorin oder Notarassessor. Die Bundesnotarkammer nennt dafür drei Jahre. Das Justizportal Baden-Württemberg und das bayerische Justizministerium sprechen von einem mindestens dreijährigen Anwärterdienst (Baden-Württemberg, Bayern). In dieser Zeit werden Sie nacheinander verschiedenen Notaren zugewiesen und beurkunden nach der Bundesnotarkammer auch eigenverantwortlich.
Notarassessoren stehen laut § 7 der Bundesnotarordnung in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Staat. Ihre Bezüge sind denen eines Richters auf Probe anzugleichen. Die Stellen werden ausgeschrieben, und bei mehreren geeigneten Bewerbern entscheidet die Eignung unter besonderer Berücksichtigung der Leistungen in der Staatsprüfung. Zugelassen werden nach der Bundesnotarkammer nur Bewerber mit besonders herausragenden Examensergebnissen. Danach können Sie sich auf freie Notarstellen bewerben.
Wer in Bayern Notar werden möchte, findet weitere Einzelheiten im Beitrag Wie wird man Notar in Bayern.
Anwaltsnotariat: fünf Jahre Anwalt und Fachprüfung
Im Anwaltsnotariat läuft es anders. Hier können Rechtsanwälte zu Notaren bestellt werden. Nach der Bundesnotarkammer sind dafür eine Tätigkeit als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt von mindestens fünf Jahren und das Bestehen der notariellen Fachprüfung nötig. Bei mehreren Bewerbern zählt nach § 6 der Bundesnotarordnung eine Punktebewertung: 60 Prozent nach dem Ergebnis der notariellen Fachprüfung und 40 Prozent nach dem Ergebnis der Staatsprüfung.
Was verdient ein Notar?
Eine Zahl können wir Ihnen nicht nennen. In den Quellen, die wir geprüft haben, steht keine. Belegt ist nur, dass Notarassessoren Bezüge erhalten, die denen eines Richters auf Probe angeglichen sind. Das Einkommen eines Notars schwankt, und Zahlen aus Portalen sind meist ohne Datum und Quelle. Wir erfinden deshalb keine.
Fazit: So wird man Notar
Notar werden Sie mit beiden Staatsexamen, persönlicher Eignung und dem passenden Weg für Ihre Region: Anwärterdienst als Notarassessor oder fünf Jahre als Rechtsanwalt plus notarielle Fachprüfung.
Der beste erste Schritt: Klären Sie, in welchem Bezirk Sie Notar werden wollen, und fragen Sie die dortige Notarkammer nach dem Verfahren.
Häufige Fragen
Wie wird man Notar?
Mit beiden juristischen Staatsexamen und persönlicher Eignung. Danach folgt je nach Region der Anwärterdienst als Notarassessor oder eine Tätigkeit als Rechtsanwalt plus Fachprüfung (Bundesnotarkammer).
Welche Voraussetzungen braucht man?
Die Befähigung zum Richteramt und die persönliche und fachliche Eignung für das Notaramt (§ 5 BNotO).
Was ist der Unterschied zwischen hauptberuflichem Notar und Anwaltsnotar?
Hauptberufliche Notare üben das Amt auf Lebenszeit hauptberuflich aus, Anwaltsnotare üben es neben dem Beruf des Rechtsanwalts aus. Welche Form gilt, hängt vom Bezirk ab.
Wie lange dauert der Anwärterdienst?
Die Bundesnotarkammer nennt drei Jahre, Baden-Württemberg und Bayern sprechen von mindestens drei Jahren.
Gibt es eine Altersgrenze?
Ja. Wer bei Ende der Bewerbungsfrist das 60. Lebensjahr vollendet hat, kann nicht mehr erstmals zum Notar bestellt werden (§ 5 BNotO).
Quellen
- Bundesnotarkammer: Berufsziel Notar:in
- Bundesnotarkammer: Hauptberufliches Notariat
- Bundesnotarkammer: Anwaltsnotariat
- § 3 Bundesnotarordnung: Notarformen
- § 5 Bundesnotarordnung: Eignung für das notarielle Amt
- § 6 Bundesnotarordnung: Auswahl unter mehreren Bewerbern
- § 7 Bundesnotarordnung: Anwärterdienst
- Justizportal Baden-Württemberg: Der Weg zum Notarberuf
- Bayerisches Staatsministerium der Justiz: Notarin, Notar











