Fehler nachvollziehbar berichtigen
Verlässlichkeit bedeutet nicht, Unfehlbarkeit zu behaupten. Hinweise können eingereicht werden. Bestätigt sich bei der redaktionellen Prüfung ein tatsächlicher Fehler, sieht unser Verfahren eine Berichtigung und bei wesentlichen Änderungen einen transparenten Hinweis vor.
Was nach einem Hinweis passiert
Eine Meldung führt nicht automatisch zu einer Änderung. Zuerst wird geprüft, ob die beanstandete Aussage sachlich falsch, veraltet, missverständlich oder lediglich eine abweichende Bewertung ist.
Hinweis erfassen
Beitrag, Textstelle, Begründung und mitgesendete Quellen werden dokumentiert.
Originalquelle prüfen
Wir vergleichen die Aussage mit der verwendeten und gegebenenfalls aktuelleren Primärquelle.
Auswirkung bewerten
Wir prüfen, ob nur eine Formulierung oder auch Schlussfolgerungen, Überschrift, Snippet und weitere Beiträge betroffen sind.
Korrigieren und dokumentieren
Bestätigte sachliche Fehler sollen berichtigt werden. Bei wesentlichen inhaltlichen Änderungen wird geprüft, ob ein nachvollziehbarer Korrekturhinweis erforderlich ist.
Nicht jede Bearbeitung ist eine Korrektur
Datumsangaben sollen die tatsächliche Arbeit am Beitrag abbilden. Ein bloß neues Datum ohne erneute inhaltliche Prüfung gilt nicht als Aktualisierung.
Kleine Korrektur
Rechtschreibung, Grammatik, Formatierung oder ein defekter Link ohne Einfluss auf die inhaltliche Aussage. Eine gesonderte öffentliche Notiz ist normalerweise nicht nötig.
Sachliche Korrektur
Eine Zahl, Bezeichnung, Quelle oder Tatsachenbehauptung war falsch. Die Stelle wird korrigiert und bei wesentlicher Bedeutung mit einer Korrekturangabe versehen.
Aktualisierung
Eine zuvor zutreffende Information ist durch neue Daten, Regeln, Preise oder Produktstände überholt. Geprüfter Stand und tatsächliche Änderung werden angegeben.
Erweiterung
Neue Aspekte oder Quellen werden ergänzt, ohne dass der bisherige Inhalt falsch war. Das Änderungsdatum darf nur bei tatsächlicher redaktioneller Bearbeitung angepasst werden.
Rücknahme
Ist ein Inhalt insgesamt nicht mehr vertretbar oder nicht belastbar zu korrigieren, kann er entfernt oder deutlich als zurückgezogen gekennzeichnet werden. Weiterleitungen werden dabei nicht irreführend eingesetzt.
Was bei wesentlichen Änderungen sichtbar wird
Der Hinweis soll verständlich erklären, was geändert wurde – ohne interne Notizen oder personenbezogene Daten offenzulegen.
Datum
Wann wurde die Korrektur oder Aktualisierung vorgenommen?
Betroffene Aussage
Welche Information oder Schlussfolgerung wurde verändert?
Grundlage
Welche neue oder zuvor falsch wiedergegebene Quelle war maßgeblich?
Kritik, Meinung und Missbrauch
Eine sachliche Korrekturrichtlinie bedeutet weder, jede Änderungsforderung zu übernehmen, noch berechtigte Kritik auf Wunsch zu entfernen.
Abweichende Meinung
Eine andere Einschätzung ist nicht automatisch ein Tatsachenfehler. Wir prüfen aber, ob Meinung und Tatsache ausreichend getrennt sind.
Interessenkonflikte
Unternehmen und Beteiligte dürfen Fehler melden. Eine wirtschaftlich unerwünschte, aber belegte Information wird nicht allein deshalb entfernt.
Mögliche Rechtsverletzungen
Hinweise auf mögliche Rechtsverletzungen oder sensible personenbezogene Angaben werden gesondert bewertet und können erforderlichenfalls rechtlich geprüft werden.
Bitte nennen Sie Beitrag und Textstelle
Je konkreter der Hinweis und die angegebene Quelle, desto gezielter kann die Redaktion den Sachverhalt prüfen.
