wie lange muss man zwischen 2 krankschreibungen und arbeiten gehen
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Arbeitspflicht zwischen zwei Krankschreibungen

Wenn es um die Entgeltfortzahlung bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit geht, stellt sich oft die Frage, wie lange man zwischen zwei Krankschreibungen arbeiten muss, damit der Anspruch auf Entgeltfortzahlung wieder von vorne gezählt wird. Gibt es eine festgelegte Frist oder Regelung, die man beachten muss? Oder kann man direkt nach einer Krankschreibung erneut krankgeschrieben werden und den Anspruch auf Lohnfortzahlung behalten?

Das Bundesarbeitsgericht hat klare Grundsätze zur Einheit des Verhinderungsfalls festgelegt, um diese Fragen zu beantworten. Es gibt bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit ein Arbeitnehmer erneut Anspruch auf Entgeltfortzahlung hat. In diesem Artikel werden wir uns genauer damit befassen, wie lange man zwischen zwei Krankschreibungen arbeiten muss, damit der Anspruch auf Entgeltfortzahlung wieder von vorne gezählt wird. Wir werden auch die Beweispflicht des Arbeitnehmers und die Unterscheidung zwischen einer neuen Krankheit und einer fortgesetzten Erkrankung diskutieren.

Schlüsselerkenntnisse:

  • Um erneuten Anspruch auf Entgeltfortzahlung zu haben, muss die erste Arbeitsunfähigkeit bereits beendet gewesen sein, bevor die zweite begonnen hat.
  • Die Beweispflicht liegt beim Arbeitnehmer.
  • Es ist wichtig, zwischen einer neuen Krankheit und einer fortgesetzten Erkrankung zu unterscheiden.
  • Missbräuchliche Umgehung der Entgeltfortzahlung kann Konsequenzen haben.
  • Bei wiederholten Krankschreibungen ist es empfehlenswert, rechtlichen Rat einzuholen, um die Ansprüche korrekt zu behandeln.

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Einheit des Verhinderungsfalls und neue Krankschreibung

Gemäß der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gilt bei einer neuen Krankschreibung nach einer vorherigen Arbeitsunfähigkeit die Einheit des Verhinderungsfalls. Der Arbeitgeber ist nur dann zur erneuten Lohnfortzahlung verpflichtet, wenn die erste Arbeitsunfähigkeit bereits beendet war, bevor die zweite begann. Der Arbeitnehmer trägt jedoch die Beweispflicht für den Beginn und das Ende der Arbeitsunfähigkeit.

Ein konkretes Beispiel verdeutlicht diese Regelung: Eine Altenpflegerin war aufgrund einer psychischen Erkrankung vier Monate lang krankgeschrieben. Anschließend wurde sie aufgrund einer gynäkologischen Operation erneut arbeitsunfähig. Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass die erste Arbeitsunfähigkeit zum Zeitpunkt der zweiten bereits beendet war. Daher hatte die Altenpflegerin keinen erneuten Anspruch auf Lohnfortzahlung.

Um Anspruch auf erneute Lohnfortzahlung bei einer weiteren Erkrankung zu haben, ist es daher wichtig, dass die erste Arbeitsunfähigkeit bereits abgeschlossen war. Der Arbeitnehmer muss die Zeiträume der Arbeitsunfähigkeit dokumentieren und gegebenenfalls gegenüber dem Arbeitgeber nachweisen können.

Missbräuchliche Umgehung und fortgesetzte Erkrankung

In der Praxis wird oft versucht, die Regelungen zur Entgeltfortzahlung zu umgehen, indem Arbeitnehmer nach Ablauf einer sechswöchigen krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit für einen kurzen Zeitraum beim Arbeitgeber erscheinen und dann erneut krankheitsbedingt ausfallen. In solchen Fällen besteht kein Anspruch auf erneute Entgeltfortzahlung, wenn dies als missbräuchliche Umgehung betrachtet wird oder tatsächlich keine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit vorliegt.

Es ist wichtig, zwischen einer Neuerkrankung und einer fortgesetzten Erkrankung zu unterscheiden. Eine neue Krankheit liegt vor, wenn die Ursache eine andere ist als bei der vorherigen Krankheit. Eine Fortsetzungserkrankung hingegen tritt auf, wenn die ursprüngliche Krankheit noch nicht vollständig ausgeheilt war. Die Abgrenzung kann komplex sein und hängt von den medizinischen Erkenntnissen ab.

Um eine missbräuchliche Umgehung der Entgeltfortzahlung zu verhindern, müssen Arbeitgeber und Krankenkassen sorgfältig prüfen, ob tatsächlich eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Bei Zweifeln kann eine medizinische Begutachtung oder eine ärztliche Stellungnahme angefordert werden. Arbeitnehmer sollten sich bewusst sein, dass eine missbräuchliche Umgehung rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.

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Fazit

Um Anspruch auf Entgeltfortzahlung zwischen zwei Krankschreibungen zu haben, muss die erste Arbeitsunfähigkeit bereits beendet gewesen sein, bevor die zweite begann. Die Beweispflicht liegt beim Arbeitnehmer. Das Bundesarbeitsgericht hat klare Grundsätze zur Einheit des Verhinderungsfalls festgelegt, um missbräuchliche Umgehungen zu verhindern.

Es ist wichtig, zwischen einer neuen Krankheit und einer fortgesetzten Erkrankung zu unterscheiden. Eine neue Krankheit liegt vor, wenn die Ursache eine andere ist als bei der vorherigen Krankheit. Eine Fortsetzungserkrankung hingegen tritt auf, wenn die ursprüngliche Krankheit noch nicht vollständig ausgeheilt war. Die korrekte Abgrenzung kann komplex sein und hängt von den medizinischen Erkenntnissen ab.

Wenn die Regelung zur Einheit des Verhinderungsfalls richtig angewandt wird, kann ein Arbeitnehmer mehrere Entgeltfortzahlungszeiträume in einem Kalenderjahr erhalten. Es empfiehlt sich daher, im Falle von wiederholten Krankschreibungen rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass die Ansprüche korrekt behandelt werden.

FAQ

Wie lange muss man zwischen 2 Krankschreibungen arbeiten gehen, damit wieder von vorne gezählt wird?

Um wieder von vorne zu zählen und Anspruch auf Entgeltfortzahlung zu haben, muss die erste Arbeitsunfähigkeit bereits beendet gewesen sein, bevor die zweite begann. Es gibt keine genaue Zeitvorgabe, da es von Fall zu Fall unterschiedlich sein kann. Die Beweispflicht liegt beim Arbeitnehmer.

Gibt es einen Anspruch auf erneute Lohnfortzahlung bei einer weiteren Krankheit?

Ja, es besteht Anspruch auf erneute Lohnfortzahlung, wenn die erste Arbeitsunfähigkeit bereits beendet war, bevor die zweite begonnen hat. Der Arbeitnehmer muss jedoch nachweisen können, dass die erste Arbeitsunfähigkeit zum Zeitpunkt der zweiten bereits vorbei war.

Wie wird zwischen einer neuen Krankheit und einer fortgesetzten Erkrankung unterschieden?

Eine neue Krankheit liegt vor, wenn die Ursache eine andere ist als bei der vorherigen Krankheit. Eine Fortsetzungserkrankung tritt auf, wenn die ursprüngliche Krankheit noch nicht vollständig ausgeheilt war. Die Abgrenzung kann komplex sein und hängt von den medizinischen Erkenntnissen ab.

Ist es möglich, mehrere Entgeltfortzahlungszeiträume in einem Kalenderjahr zu erhalten?

Ja, wenn die Regelung zur Einheit des Verhinderungsfalls richtig angewandt wird, kann ein Arbeitnehmer mehrere Entgeltfortzahlungszeiträume in einem Kalenderjahr erhalten. Es empfiehlt sich jedoch, im Falle von wiederholten Krankschreibungen rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass die Ansprüche korrekt behandelt werden.

Quellenverweise

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