Leere Bahnhofshalle an einem Feiertagmorgen mit hohen Fenstern, leeren Bänken und hellem Licht
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Wie wird ein Feiertag bezahlt, wenn man arbeitet? Zuschlag, Ersatzruhetag und Steuer

Arbeit und Recht
Aktualisiert: 13. Oktober 2026 Redaktion:

Wie wird ein Feiertag bezahlt, wenn man arbeitet? Wer an einem gesetzlichen Feiertag arbeitet, hat nicht automatisch Anspruch auf einen Zuschlag. Das Arbeitszeitgesetz sieht dafür einen Ersatzruhetag vor, den der Arbeitgeber innerhalb von acht Wochen gewähren muss. Ob zusätzlich ein Zuschlag gezahlt wird, richtet sich nach Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag. Die oft genannten 125 und 150 Prozent sind steuerliche Grenzen und keine Pflicht. Hier lesen Sie, was Gesetz und Fachquellen dazu sagen und was gilt, wenn Sie am Feiertag frei haben.

Das Wichtigste in Kürze

  • Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf Feiertagszuschlag gibt es nach Haufe nicht, er kann sich aber aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag ergeben.
  • Wer an einem Feiertag arbeitet, der auf einen Werktag fällt, braucht innerhalb von acht Wochen einen Ersatzruhetag.
  • Feiertagsarbeit ist nach dem Arbeitszeitgesetz nur in Ausnahmefällen erlaubt, zum Beispiel in Krankenhäusern, Gaststätten oder Verkehrsbetrieben.
  • Die oft genannten 125 und 150 Prozent sind steuerliche Höchstgrenzen für steuerfreie Zuschläge, keine Zahlungspflicht.
  • Wer am Feiertag frei hat, bekommt nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz sein normales Arbeitsentgelt weiter.

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Wie wird ein Feiertag bezahlt, wenn man arbeitet?

Leere Bahnhofshalle an einem Feiertagmorgen mit hohen Fenstern, leeren Bänken und hellem Licht

Wer an einem gesetzlichen Feiertag arbeitet, bekommt dafür nicht automatisch mehr Geld. Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf einen Feiertagszuschlag gibt es laut Haufe (Artikel vom 25. September 2026) nicht. Das Arbeitszeitgesetz regelt stattdessen einen zeitlichen Ausgleich, den Ersatzruhetag. Ob zusätzlich ein Zuschlag fließt, hängt von Ihrem Tarifvertrag, Ihrer Betriebsvereinbarung oder Ihrem Arbeitsvertrag ab.

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16. Oktober 2026 23:18

Darf der Arbeitgeber Sie am Feiertag arbeiten lassen?

Grundsätzlich nicht. Nach § 9 des Arbeitszeitgesetzes dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden. Es gibt aber Ausnahmen. § 10 erlaubt die Beschäftigung, wenn die Arbeiten nicht an Werktagen möglich sind, zum Beispiel in Not- und Rettungsdiensten, in Krankenhäusern, in Gaststätten und Beherbergungsbetrieben, in Verkehrsbetrieben und in der Energie- und Wasserversorgung.

Gibt es einen Feiertagszuschlag?

Einen gesetzlichen Anspruch auf Zuschlag nennt Haufe nur für einen Sonderfall, nämlich für Besatzungsmitglieder auf Seeschiffen. Für alle anderen kann sich ein Anspruch aus einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder dem Arbeitsvertrag ergeben, unter bestimmten Voraussetzungen auch aus betrieblicher Übung. Wie hoch der Zuschlag ist, steht dann in der jeweiligen Regelung.

Auf Ihrer Lohnabrechnung sehen Sie, ob Ihr Arbeitgeber einen Zuschlag zahlt. Fehlt er und Sie vermuten, dass er Ihnen zusteht, lohnt sich ein Blick in Ihren Vertrag und in den Tarifvertrag Ihrer Branche. Das ist ein Hinweis von uns und keine Rechtsberatung.

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16. Oktober 2026 23:18

Der Ersatzruhetag

Aufgeräumter Schreibtisch mit Taschenrechner, Mappe, Kaffeetasse und Notizblock im warmen Tageslicht

Arbeiten Sie an einem Feiertag, der auf einen Werktag fällt, brauchen Sie nach § 11 des Arbeitszeitgesetzes einen Ersatzruhetag. Er muss innerhalb von acht Wochen um den Tag herum gewährt werden. Außerdem soll er, soweit nichts Technisches oder Organisatorisches dagegenspricht, direkt an eine Ruhezeit anschließen.

Was bedeuten 125 und 150 Prozent?

Diese Zahlen begegnen Ihnen oft. Sie stammen aus § 3b des Einkommensteuergesetzes und sind nach Haufe steuerliche Höchstgrenzen, keine Zahlungspflichten. Sie bestimmen nur, bis zu welcher Höhe ein Zuschlag steuerfrei sein kann. Nach dem Gesetz sind es 125 Prozent für gesetzliche Feiertage und 150 Prozent für den 25. und 26. Dezember und den 1. Mai. Voraussetzung ist, dass der Zuschlag für tatsächlich geleistete Arbeit neben dem Grundlohn gezahlt wird.

Und wenn Sie am Feiertag frei haben?

Dann gilt eine andere Regel. Fällt die Arbeitszeit wegen eines gesetzlichen Feiertags aus, muss der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt zahlen, das Sie ohne den Ausfall bekommen hätten. So steht es in § 2 des Entgeltfortzahlungsgesetzes. Wer allerdings am letzten Arbeitstag vor oder am ersten Arbeitstag nach dem Feiertag unentschuldigt fehlt, hat für den Feiertag keinen Anspruch auf Bezahlung. Die Techniker Krankenkasse beschreibt das in ihrem Fachbeitrag für Firmenkunden (Stand 19. Dezember 2025) ähnlich.

Fazit: Feiertag bezahlt, wenn man arbeitet

Wer am Feiertag arbeitet, hat Anspruch auf einen Ersatzruhetag, einen Zuschlag aber nur, wenn Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag ihn vorsehen. Wer frei hat, bekommt sein normales Entgelt weiter.

Der beste erste Schritt: Schauen Sie in Ihren Arbeitsvertrag und in den für Sie geltenden Tarifvertrag, ob dort ein Feiertagszuschlag geregelt ist.

Häufige Fragen

Wie wird ein Feiertag bezahlt, wenn man arbeitet?

Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf Zuschlag gibt es nicht (Haufe, 25.09.2026). Ein Zuschlag kann sich aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag ergeben.

Habe ich Anspruch auf einen Ersatzruhetag?

Ja, wenn Sie an einem Feiertag arbeiten, der auf einen Werktag fällt, innerhalb von acht Wochen (§ 11 ArbZG).

Darf mein Arbeitgeber mich am Feiertag arbeiten lassen?

Grundsätzlich nicht, es gibt aber Ausnahmen, etwa in Krankenhäusern, Gaststätten und Verkehrsbetrieben (§ 9 ArbZG, § 10 ArbZG).

Sind 125 und 150 Prozent Pflicht?

Nein, es sind steuerliche Höchstgrenzen für steuerfreie Zuschläge, keine Zahlungspflichten.

Werde ich bezahlt, wenn der Feiertag auf einen Arbeitstag fällt und ich frei habe?

Ja, der Arbeitgeber muss das Entgelt zahlen, das Sie ohne den Ausfall bekommen hätten (§ 2 EntgFG).

Quellen