Tagesmutter werden: Voraussetzungen, Pflegeerlaubnis und Ablauf
Wer im Netz nach „Tagesmutter werden“ sucht, findet vor allem Listen mit Erste-Hilfe-Kurs und Bastelideen. Die eigentliche Hürde fehlt in vielen dieser Texte komplett: die Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII. Ohne sie darf in Deutschland niemand fremde Kinder gegen Entgelt betreuen, egal wie viele freiwillige Kurse vorher besucht wurden.
Das Wichtigste in Kürze
- Wer Kinder gegen Bezahlung mehr als 15 Stunden wöchentlich und länger als drei Monate außerhalb der elterlichen Wohnung betreut, braucht eine Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII.
- Die Erlaubnis erteilt das örtliche Jugendamt nach einer Eignungsprüfung, nicht ein Lehrgangsanbieter oder Verein.
- Zur Qualifizierung dient entweder das ältere DJI-Curriculum mit 160 Unterrichtseinheiten oder das seit 2015 verfügbare Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege (QHB) mit 300 Unterrichtseinheiten.
- Ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis und ein Nachweis zum Masernschutz sind Pflichtbestandteile der Prüfung.
- Die Erlaubnis gilt fünf Jahre und befugt zur gleichzeitigen Betreuung von bis zu fünf fremden Kindern.
Diese Quelle bei Google merken
Damit Beiträge von Wissen ist Mehr bei Ihrer nächsten Google-Suche bevorzugt angezeigt werden.
Dieser Beitrag enthält Affiliate-Links*. Wenn Sie über diese Links etwas kaufen, erhalte ich möglicherweise eine kleine Provision. Die mit einem * gekennzeichneten Links tragen dazu bei, die Kosten dieser Website zu decken und qualitativ hochwertige Inhalte bereitzustellen. Für weitere Informationen über Affiliate-Links und deren Kennzeichnung, klicken Sie bitte hier.
Was ist eine Tagesmutter?
Der Alltagsbegriff Tagesmutter oder Tagesvater heißt im Gesetz Kindertagespflegeperson. Gemeint ist eine Betreuungsform außerhalb der Kita: Eine einzelne Person betreut wenige Kinder, oft in den eigenen Räumen, manchmal auch in angemieteten Räumen gemeinsam mit anderen Tagespflegepersonen (sogenannte Großtagespflege). Rechtsgrundlage ist das Achte Buch Sozialgesetzbuch, kurz SGB VIII, das Kinder- und Jugendhilfegesetz.
Kindertagespflege ist keine private Gefälligkeit unter Nachbarn. Sobald Entgelt fließt und ein bestimmter Umfang überschritten wird, greift ein behördliches Verfahren. Ein Erste-Hilfe-Kurs oder ein privater Lehrgang allein macht niemanden zur legalen Tagesmutter, erst die behördliche Erlaubnis tut das.
Die Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII: die zentrale Voraussetzung
§ 43 Absatz 1 SGB VIII legt fest: Eine Person, die ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts der Erziehungsberechtigten während eines Teils des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als drei Monate betreuen will, benötigt eine Erlaubnis. Diese Erlaubnis erteilt nicht der Kursanbieter, sondern das örtliche Jugendamt, und zwar erst nach einer Eignungsfeststellung.
Geprüft werden laut Gesetz und laut dem offiziellen Handbuch Kindertagespflege des Bundesfamilienministeriums mehrere Ebenen gleichzeitig:
- Persönliche Eignung: physische und psychische Belastbarkeit, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein und der glaubhafte Verzicht auf körperliche und seelische Gewalt.
- Fachliche Eignung: Bereitschaft zur Kooperation mit Fachberatung, Eltern und anderen Tagespflegepersonen sowie zur Auseinandersetzung mit pädagogischen Fachfragen.
- Räumliche Voraussetzungen: sichere, hygienische Räume mit Platz zum Spielen und Ausruhen sowie erreichbaren Freiflächen.
- Erweitertes Führungszeugnis: nach § 72a SGB VIII vorzulegen, es schließt Personen mit einschlägigen Vorstrafen von der Tätigkeit aus.
- Masernschutz: Nachweis einer ausreichenden Masernimpfung oder ärztliche Bestätigung, dass eine Impfung gesundheitlich nicht möglich ist.
Zur Prüfung gehören laut dem Bundesportal Frühe Chancen Einzelgespräche und ein Hausbesuch beim Jugendamt. Die Erlaubnis ist auf fünf Jahre befristet und berechtigt zur gleichzeitigen Betreuung von bis zu fünf fremden Kindern; im Einzelfall kann das Jugendamt auch eine geringere Zahl festlegen. Landesrecht kann bei pädagogischer Ausbildung sogar eine höhere Kinderzahl erlauben, solange sie eine vergleichbare Kita-Gruppe nicht übersteigt. Wer diese Erlaubnis nicht besitzt und trotzdem regelmäßig gegen Bezahlung betreut, handelt ohne die gesetzlich vorgeschriebene Grundlage.
26. September 2026 06:46
Ablauf der Qualifizierung
Der erste Schritt ist laut Handbuch Kindertagespflege ein Beratungstermin beim örtlichen Jugendamt oder einer Fachberatungsstelle, nicht die Anmeldung zu einem x-beliebigen Onlinekurs. Dort klärt sich, welcher Kursträger vor Ort anerkannt wird und ob Kosten übernommen werden. Angeboten werden die Kurse häufig von Jugendämtern selbst, von Familienbildungsstätten, Volkshochschulen oder Kindertageselternvereinen.
Fachlich stützt sich die Qualifizierung auf eines von zwei Curricula des Deutschen Jugendinstituts. Das ältere DJI-Curriculum „Qualifizierung in der Kindertagespflege“ umfasst 160 Unterrichtseinheiten. Seit 2015 gibt es zusätzlich das kompetenzorientierte Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege, kurz QHB, mit deutlich umfangreicheren 300 Unterrichtseinheiten. Welches Modell vor Ort verlangt wird, entscheidet die jeweilige Landes- oder Kommunalregelung; viele Regionen stellen schrittweise auf das QHB um. Beide Curricula behandeln unter anderem das Berufsbild der Tagespflegeperson, die Eingewöhnungsphase, die Erziehungspartnerschaft mit Eltern und den Bildungsauftrag in den ersten Lebensjahren.
Erst nach bestandener Qualifizierung, vorgelegtem Führungszeugnis, Masernschutznachweis und geprüften Räumen stellt das Jugendamt die Pflegeerlaubnis aus. Vorher darf die Betreuung gegen Entgelt im gesetzlich relevanten Umfang nicht beginnen.
Weitere Schritte nach der Erlaubnis
Mit der Pflegeerlaubnis allein ist die Gründung noch nicht abgeschlossen. Offen bleiben meist Fragen beim Finanzamt zur Einkommensteuer, bei der Krankenversicherung zum Status als freiwillig Versicherte, bei der Rentenversicherung zur Versicherungspflicht als Selbstständige und bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheit und Wohlfahrtspflege zur Unfallversicherung. Ein Gewerbe braucht es dafür nicht, Kindertagespflegepersonen sind zudem nicht umsatzsteuerpflichtig.
26. September 2026 06:46
Kosten und Verdienst grob eingeordnet
Wer über das Jugendamt vermittelt wird, erhält nach § 23 SGB VIII eine Geldleistung aus öffentlichen Mitteln. Sie besteht aus mehreren Teilen: Erstattung der Sachkosten für Verpflegung, Miete und Material, ein leistungsbezogener Betrag für die Förderungsleistung sowie Zuschüsse zur Unfall-, Renten- und Krankenversicherung. Die genaue Höhe legt der Jugendhilfeträger oder das Landesrecht fest, deshalb nennen wir hier bewusst keine pauschalen Eurobeträge. Wer Kinder privat betreut, vereinbart das Entgelt direkt mit den Eltern.
Steuerlich zählen alle Einnahmen, egal ob vom Jugendamt oder von Eltern gezahlt, nach § 18 Einkommensteuergesetz als selbstständige Einkünfte und gehören in die Steuererklärung. Auch die Kurskosten selbst schwanken je nach Anbieter und Bundesland; ob sie übernommen werden, klärt der Beratungstermin beim Jugendamt.
Unterschied zur Kita
Der auffälligste Unterschied ist die Gruppengröße. Eine Tagespflegeperson betreut in der Regel bis zu fünf Kinder, eine Kita-Gruppe ist größer und wird von mehreren Fachkräften geführt. Die Betreuung findet meist familiennah statt, oft in der eigenen Wohnung.
Auch die Qualifikation unterscheidet sich deutlich. Erzieherinnen und Erzieher durchlaufen eine mehrjährige Berufsausbildung. Für die Kindertagespflege reicht formal die Grundqualifizierung mit 160 oder 300 Unterrichtseinheiten, ergänzt um laufende Fortbildungen. Mit pädagogischer Vorbildung erlaubt manches Landesrecht sogar mehr als fünf Kinder gleichzeitig.
Häufige Fragen zum Thema Tagesmutter werden
Darf ich ohne Pflegeerlaubnis Kinder betreuen?
Nein, sobald die Betreuung gegen Entgelt mehr als 15 Stunden wöchentlich und länger als drei Monate außerhalb der elterlichen Wohnung stattfindet, ist die Erlaubnis nach § 43 SGB VIII zwingend vorgeschrieben. Ein Zertifikat eines privaten Kursanbieters ersetzt sie nicht.
Wie lange dauert die Qualifizierung?
Je nach gewähltem Curriculum umfasst sie 160 Unterrichtseinheiten nach dem älteren DJI-Curriculum oder 300 Unterrichtseinheiten nach dem seit 2015 verfügbaren Qualifizierungshandbuch QHB. Die tatsächliche Kursdauer in Wochen legt der jeweilige Bildungsträger fest.
Was prüft das Jugendamt konkret?
Persönliche und fachliche Eignung, die räumlichen Verhältnisse per Hausbesuch, ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis nach § 72a SGB VIII sowie den Nachweis eines ausreichenden Masernschutzes.
Gilt die Regelung in jedem Bundesland gleich?
Der Rahmen aus § 43 SGB VIII gilt bundesweit. Details wie die maximale Kinderzahl bei pädagogischer Vorbildung, das anerkannte Qualifizierungsmodell und die Höhe der Geldleistung regelt jedoch das jeweilige Landesrecht, daher lohnt sich in jedem Fall die Nachfrage beim örtlichen Jugendamt.
Fazit: Erst die Erlaubnis, dann der Kurs im Kopf
Ein Erste-Hilfe-Kurs sieht in einer Checkliste gut aus, ersetzt aber keine behördliche Prüfung. Wer Tagesmutter oder Tagesvater werden will, sollte zuerst beim Jugendamt anrufen, nicht zuerst einen Lehrgang buchen. Erst dort wird klar, welches Curriculum verlangt wird, welche Unterlagen fehlen und wie lange das Verfahren tatsächlich dauert. Die Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII ist kein bürokratisches Beiwerk, sondern die Grundlage der gesamten Tätigkeit.
Quellen und Recherchestand
Recherchestand: 18. September 2026. Direkte Anfragen bei einzelnen städtischen Jugendämtern (u.a. Frankfurt am Main, München, Köln) waren zum Recherchezeitpunkt technisch nicht erreichbar (Bot-Schutz beziehungsweise geänderte Seitenstruktur); als amtliche und fachliche Quellen für den Ablauf dienen daher primär das Bundesportal Frühe Chancen und der Gesetzestext.
- § 43 SGB VIII: Erlaubnis zur Kindertagespflege, gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz): Gesetzestext, Voraussetzungen, Befristung und Kinderzahl.
- § 72a SGB VIII: Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen, gesetze-im-internet.de: Grundlage für das erweiterte Führungszeugnis.
- Erlaubnis zur Kindertagespflege, Handbuch Kindertagespflege / Bundesprogramm Frühe Chancen (Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend): Eignungskriterien, Führungszeugnis, Masernschutz.
- Qualifizierung, Fortbildungskurse, Fachzeitschriften, Handbuch Kindertagespflege: DJI-Curriculum (160 UE) und QHB (300 UE, seit 2015).
- Der Weg zur Kindertagespflegeperson, Handbuch Kindertagespflege: Ablauf, Beratungstermin, Finanzamt, Versicherungen.
- Einnahmen aus der Kindertagespflege, Handbuch Kindertagespflege: Struktur der Geldleistung nach § 23 SGB VIII, Steuerpflicht nach § 18 EStG.
- Basismodul Kindertagespflege, Deutsches Jugendinstitut (DJI): Einordnung und Entstehung des Qualifizierungshandbuchs QHB (seit 2015).











