Aufgeräumter Büroarbeitsplatz in einer deutschen Behörde mit Akten, Telefon, Monitor und Fenster zum Innenhof

Wie wird man Amtsrat? Bedeutung, Besoldung und Beförderung

Beruf und Karriere
Aktualisiert: 6. Oktober 2026 Redaktion:

Wer im Amt auf einem Türschild Amtsrat liest, fragt sich oft, was dahintersteckt. Die Antwort ist schlichter als gedacht: Es handelt sich um ein Beförderungsamt für Beamte des gehobenen Dienstes, beim Bund eingestuft in A 12. Lernen kann man das nicht, man wird dazu befördert. Rangfolge und Regeln dafür erklären wir hier.

Das Wichtigste in Kürze

  • Amtsrat ist eine Amtsbezeichnung, kein eigener Beruf.
  • Im Bund gehört der Amtsrat zur Besoldungsgruppe A 12 im gehobenen Dienst.
  • Der Weg führt über Beförderungen im gehobenen Dienst.
  • Befördert wird nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung.
  • Die Länder haben eigene Besoldungsgesetze.

Diese Quelle bei Google merken

Damit Beiträge von Wissenmedia bei Ihrer nächsten Google-Suche bevorzugt angezeigt werden.

Als bevorzugte Quelle festlegen

Dieser Beitrag enthält Affiliate-Links*. Wenn Sie über diese Links etwas kaufen, erhalte ich möglicherweise eine kleine Provision. Die mit einem * gekennzeichneten Links tragen dazu bei, die Kosten dieser Website zu decken und qualitativ hochwertige Inhalte bereitzustellen. Für weitere Informationen über Affiliate-Links und deren Kennzeichnung, klicken Sie bitte hier.

Was ist ein Amtsrat?

Aufgeräumter Büroarbeitsplatz in einer deutschen Behörde mit Akten, Telefon, Monitor und Fenster zum Innenhof

Was bedeutet Amtsrat eigentlich? Es ist kein eigener Beruf, sondern eine Amtsbezeichnung für Beamte. Im Bund steht der Amtsrat in der Bundesbesoldungsordnung A in der Besoldungsgruppe A 12. Er gehört damit zum gehobenen Dienst. Die weibliche Form lautet Amtsrätin.

Was ein Amtsrat konkret tut, hängt von der Behörde ab. Die Amtsbezeichnung sagt etwas über Rang und Bezahlung, nicht über das Fachgebiet. Zwei Amtsräte in verschiedenen Behörden können also ganz unterschiedliche Aufgaben haben.

✖


30. Oktober 2026 07:01

Die Ämter im gehobenen Dienst des Bundes

Wo steht der Amtsrat in der Rangfolge? Die Besoldungsordnung A ordnet den allgemeinen Verwaltungsämtern des gehobenen Dienstes diese Besoldungsgruppen zu:

BesoldungsgruppeAmtsbezeichnung (allgemeine Verwaltung)
A 9Inspektor
A 10Oberinspektor
A 11Amtmann
A 12Amtsrat
A 13Oberamtsrat

Die Tabelle gilt für den Bund. Die Länder haben eigene Besoldungsgesetze. Für Landes- und Kommunalbeamte sollten Sie deshalb die Besoldungsordnung Ihres Bundeslandes prüfen.

Wie wird man Amtsrat?

Direkt als Amtsrat einsteigen kann man in der Regel nicht. Man beginnt im gehobenen Dienst und wird später befördert. Für den Zugang zum gehobenen Dienst verlangt § 17 Bundesbeamtengesetz mindestens eine Schulbildung, die zum Studium berechtigt. Dazu kommt einer dieser Wege:

  • ein Vorbereitungsdienst, der mit einer Laufbahnprüfung endet
  • ein passendes Bachelorstudium, das den Anforderungen dieses Vorbereitungsdienstes entspricht
  • ein Bachelorstudium plus hauptberufliche Tätigkeit

Nach dem Einstieg folgen Beförderungen Schritt für Schritt, entlang der Ämter aus der Tabelle oben bis zum Amtsrat. Einen Automatismus gibt es dabei nicht.

✖


30. Oktober 2026 07:01

Voraussetzungen für die Beförderung zum Amtsrat

Urkunde in einer dunkelblauen Mappe auf einem Holzschreibtisch neben einem Füller und einer Lesebrille

Nach welchen Kriterien wird befördert? Das Grundgesetz gibt den Maßstab vor. Nach Artikel 33 Absatz 2 hat jeder Deutsche nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt. Grundlage sind meist dienstliche Beurteilungen.

Dazu kommen feste Regeln aus § 22 Bundesbeamtengesetz. Die letzte Beurteilung darf bei der Auswahl höchstens drei Jahre zurückliegen. Ämter, die man regelmäßig durchläuft, dürfen nicht übersprungen werden. Und vor Ablauf eines Jahres seit der letzten Beförderung ist eine neue Beförderung grundsätzlich nicht erlaubt.

RegelInhalt
BestenausleseEignung, Befähigung und fachliche Leistung (Art. 33 GG)
BeurteilungBeurteilungszeitraum endet höchstens drei Jahre vor der Auswahl
Kein Überspringenregelmäßig zu durchlaufende Ämter sind Pflicht
Wartezeitin der Regel ein Jahr seit der letzten Beförderung
Erprobungmindestens sechs Monate bei höherwertiger Funktion
✖


30. Oktober 2026 07:01

Was verdient ein Amtsrat?

Bezahlt wird ein Amtsrat im Bund nach Besoldungsgruppe A 12. Wie viel das genau ist, hängt von der Erfahrungsstufe ab und wird regelmäßig angepasst. Die aktuellen Beträge stehen in den Besoldungstabellen des Bundes und der Länder.

Fazit: Amtsrat ist ein Beförderungsamt

Amtsrat ist kein Ausbildungsberuf, sondern ein Amt im gehobenen Dienst, im Bund in Besoldungsgruppe A 12. Der Weg führt über den Einstieg in den gehobenen Dienst und mehrere Beförderungen.

Wer befördert wird, entscheidet sich nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Beurteilungen und Wartezeiten bestimmen, wie schnell es geht. Für Landesbeamte gelten die Regeln des jeweiligen Bundeslandes.

Häufige Fragen

Was ist ein Amtsrat?

Eine Amtsbezeichnung für Beamte im gehobenen Dienst. Im Bund gehört der Amtsrat laut Besoldungsordnung A zur Besoldungsgruppe A 12.

Wie wird man Amtsrat?

Über den Einstieg in den gehobenen Dienst und anschließende Beförderungen, im Bund über die Ämter Oberinspektor und Amtmann.

Welche Besoldungsgruppe hat ein Amtsrat?

Im Bund A 12. Darüber folgt der Oberamtsrat in A 13. Die Länder haben eigene Besoldungsgesetze.

Was macht ein Amtsrat?

Das hängt von der Behörde ab. Die Amtsbezeichnung beschreibt Rang und Besoldung, nicht das Fachgebiet.

Wie lange dauert es bis zum Amtsrat?

Eine feste Dauer gibt es nicht. Nach § 22 BBG liegt zwischen zwei Beförderungen in der Regel mindestens ein Jahr. Entscheidend sind außerdem die dienstlichen Beurteilungen.

Ist Amtsrat höher als Amtmann?

Ja. Im Bund ist der Amtmann in A 11 eingestuft, der Amtsrat in A 12.

Quellen